PÄDAGOGISCHES KONZEPT DER KITA PUSTEBLUME
INHALT
VORWORT
I ALLGEMEINES
1. Gesetzliche Grundlagen
2. Begriffsbestimmung
3. Der Auftrag der Kita
II RAHMENBEDINGUNGEN
1. Der Träger der Einrichtung
2. Finanzierung der Einrichtung
3. Beschreibung der Einrichtung
3.1 Räumlichkeiten und Umfeld
3.2 Aufnahmeverfahren
3.3 Öffnungszeiten
3.4 Gruppenstrukturen
3.5 Personalstruktur
III PÄDAGOGISCHE INHALTE UND METHODEN
1. Grundsätze und Zielsetzungen "lebensnahen Lernens"
2. Erziehungsziele
3. Die Bedeutung des Spiels
4. Der Tagesablauf
5. Die Mahlzeiten
6. Gruppenarbeit
6.1 Differenzierte Gruppenarbeit
6.2 Merkmale der Gruppenarbeit
6.3 Bedingungen der Gruppenarbeit
6.4 Die altersgemischten Gruppen
7. Integration
7.1 Die Arbeit in der integrativen Gruppe
7.2. Aufnahmeverfahren
7.3. Elternarbeit
7.4. Integration und Kita-Team
7.5. Kontakte zu anderen Institutionen
8. Elternarbeit
9. Einbeziehung des Gemeinwesens
IV ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
V ZUSAMMENARBEIT MIT ANDERN ISTITUTIONEN
SCHLUSSWORT
LITERATURHINWEISE
VORWORT
Das vorliegende Konzept versteht sich als Grundlage der Arbeit in der Kindertagesstätte (Kita) des
Elternvereins Volmarstein e.V.
Zunächst werden die Rahmenbedingungen der Kita beschrieben und im Anschluss daran das
pädagogische Konzept mit seinen Erziehungszielen, der Planung, Methodik und Organisation der
pädagogischen Arbeit.
I ALLGEMEINES
1.Gesetzliche Grundlagen
Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
bildet die gesetzliche Grundlage für die Kindertagesstätte (Kita). Inhalte dieses Gesetzes sind u.a. die
Aufgaben, die Planung und die Finanzierung der Kita sowie die Eltern- und Kindermitwirkung.
Die Kita unterliegt der Aufsicht des Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in
Münster und des Fachdienst Jugend der Stadt Wetter zur Gewährleistung einer Erziehung zum Wohle
des Kindes (§§ 45,1, 46KJIHG).
Begriffsbestimmung
§1 KiBiz
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
(1) Das Gesetz gilt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Es findet keine Anwendung auf
heilpädagogische Einrichtungen.
(2) Das Gesetz gilt für Kinder, die in Nordrhein-Westfalen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen in
Anspruch nehmen.
(3) Für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie für die
Planungsverantwortung gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbuches - 8. Buch (VIII) - Kinder- und
Jugendhilfe (SGB VIII) unmittelbar.
(4) Eltern im Sinne des Gesetzes sind die jeweiligen Erziehungsberechtigten; §§ 5 und 23 bleiben
unberührt.
§ 2 KiBiz
Allgemeiner Grundsatz
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung
liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege
ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung
ihres Erziehungsauftrages.
3. Der Auftrag der Tageseinrichtung für Kinder
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
§ 3 KiBiz
Aufgaben und Ziele
(1) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-,
Erziehungs- und Betreuungsauftrag.
(2) Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und
Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der
Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Das pädagogische Personal in den
Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen (Tagesmutter oder -vater) haben den
Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren
erzieherische Entscheidungen zu achten.
II RAHMENBEDINGUNGEN
Träger der Einrichtung und geschichtliche Entwicklung
Träger der Kita ist seit 01.01.1983 der Elternverein Volmarstein e.V.
In den ersten Jahren der Tagesstättenentwicklung wurden 75 Kinder in vier Gruppen im Alter von 0,4
bis 10 Jahren betreut. Der hohe Bedarf an Hortplätzen veranlasste den Elternverein zusätzlich eine
Hortgruppe für 20 Kinder im Grundschulalter einzurichten. Mit Eröffnung der Hortgruppe seit dem
01.08.1990 wurden in der Kita 95 Kinder betreut.
Wurden in den Anfangsjahren noch zentrale Tätigkeiten innerhalb des Vereins von engagierten Eltern
wahrgenommen, so ist mit dem der Entwicklung der Tageseinrichtung eine zunehmende
Professionalität realisiert worden. Ausdruck dessen ist mittlerweile sowohl die erreichte finanzielle
Sicherstellung von Mitteln, die bisher durch Spenden erbracht werden mussten (Übernahme des
Trägeranteils durch die Stadt Wetter), als auch ein personeller Standard und eine
verwaltungstechnische Abwicklung, die der Größe und der Bedeutung der Kindertagesstätte
entspricht.
Das besondere Merkmal des Elternvereins als freier Träger ist, dass Träger und Eltern eine Einheit
bilden. Die Eltern tragen damit eine besondere Verantwortung , die über die traditionellen Formen
der Elternmitwirkung (wie z.B. den Elternrat) hinausgehen sollte.
Die Eltern verpflichten sich 25 Arbeitsstunden im Jahr zu leisten, die der Einrichtung dienen. Diese
Arbeitsstunden können in unterschiedlicher Form geleistet werden: zur Instandhaltung der Einrichtung
(z. B. Reparaturen, Reinigung, Gartenarbeiten) und Unterstützung der pädagogischen Arbeit (z.B.
Gestaltung von Festen, Teilnahme an Ausflügen und anderen Aktivitäten nach Absprache mit der
Leitung der Kita).
Der Vorstand regelt die laufenden Geschäfte des Vereins, Er setzt sich aus folgenden Mitgliedern
zusammen:
- 1. Vorsitzende/r
- 2. Vorsitzende/r
- Kassenwart
- Schriftführer/in
- pädagogischer Mitarbeiter/in
- Mitglied des Elternrates
- Beisitzer/in
Die Vorstandssitzungen finden einmal im Monat statt. Die Leitung der Einrichtung nimmt mit
beratender Funktion an den Sitzungen teil.
Die Organisation, Aufgaben und Ziele des Elternvereins Volmarstein e.V. sind in der Satzung
festgelegt.
Der Elternverein ist dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). einem Spitzenverband
der freien Wohlfahrtspflege, angeschlossen. Der Dachverband DPWV betreut die Einrichtung und
unterstützt sie durch fachkompetente Beratung und Information. Die Leitung nimmt an regelmäßigen
Fachberatungstreffen teil.
2. Finanzierung der Einrichtung
Die Finanzierung der Einrichtung ist im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(Kinderbildungsgesetz - KiBiz) geregelt.
3. Beschreibung der Einrichtung
3.1 Räumlichkeiten und Umfeld
Die Einrichtung befindet sich im Stadtteil Wetter-Volmarstein auf dem Gelände der ESV. Die
Tagesstätte ist in einem eingeschossigen, unterkellerten Gebäude mit einer Nutzfläche von ca. 1,000
qm untergebracht. Das Außengelände umfasst ca. 3.000 qm. Jeder Gruppe stehen zwei Räume von
insgesamt 80 qm, sowie ein Flur- und Sanitärbereich zur Verfügung. Gemeinsam nutzen die Gruppen
die Halle (80 qm) und den Gymnastikraum (44 qm). Weitere Räume sind ein Babywickel- und
Schlafraum, Werkraum, Büro, Besprechungs-, Mitarbeiter-, Schlafraum sowie Hauswirtschafts-
,Lagerräume und weitere Funktionsräume.
3.2 Aufnahmeverfahren
Anmeldungen von Bürgern der Stadt Wetter werden vorrangig berücksichtigt. Anmeldungen sind nach
der Geburt möglich. In einem ausführlichen Gespräch – nach Terminvereinbarung- wird das
Aufnahmeverfahren erläutert.
3.3 Öffnungszeiten
Die Tageseinrichtung ist ganzjährig von 6.45 Uhr bis 16.45 Uhr geöffnet.
Die Eltern können zwischen verschiedenen Buchungszeiten wählen; für diese Buchungszeiten stehen folgende Öffnungszeiten zur Verfügung:
Angebotszeit
- 25 Stunden Mo – Fr, 8 h – 13 h
- 35 Stunden Mo – Fr, 7 h – 14 h oder Mo – Fr, 8 – 15 h
- 45 Stunden Mo – Fr, 9 Stunden in der täglichen Öffnungszeit
3.4 Gruppenstrukturen
Die Gruppenstrukturen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben (KiBiz) und können sich demnach
jährlich ändern. In der Kita werden Kinder im Alter von 0,4 bis zur Einschulung betreut; außerdem
stehen 3 integrative Betreuungsplätze zur Verfügung.
Gruppenstrukturen und Belegung der 4 Gruppen unserer Einrichtung für das Kindergartenjahr
2011/2012:
- Gruppe 1 Gruppenform II O, 4 - 3 Jahre 10 Kinder
- Gruppe 2 Gruppenform III 3 – 6 Jahre 25 Kinder
- Gruppe 3 Gruppenform I 2 – 6 Jahre 20 Kinder
- Gruppe 4 Gruppenform I 2 – 6 Jahre 20 Kinder
3.5. Personalstruktur
In der KITA Pusteblume sind Erzieherinnen, Heilpädagoginnen, Kinderpflegerinnen, eine
Kinderkrankenschwester sowie Praktikantinnen tätig.
III. PÄDAGOGISCHE INHALTE UND METHODEN
1. Grundsätze und Zielsetzungen "lebensnahen Lernens"
Die Lebenswirklichkeit ist Ausgangspunkt der pädagogischen Arbeit!
Den Kindern wird es in der heutigen Gesellschaft nicht leicht gemacht, in unsere sehr differenzierte
und kaum noch überschaubare Welt hineinzuwachsen. Im hochtechnisierten Zeitalter sind Kinder von
wichtigen Erfahrungsfeldern teilweise, andererseits werden sie mit neuen Reizen überflutet . Die
Möglichkeiten zur Aneignung der Wirklichkeit verändern sich ständig.
Dies kann eine Begrenzung des Auslebens der Bewegungs- und Erfahrungsbedürfnisse bedeuten.
Phantasie und Kreativität können verloren gehen.
Auf dieser situativen Grundlage und hinsichtlich der konzeptionellen Weiterentwicklung entstand im
Mai 1998 im Team der Grundgedanke der Umgestaltung des Außengeländes.
Wir möchten den Kinder auch alternative Spiel- und Erfahrungsmöglichkeiten bieten und ihnen neue
Impulse im Umgang mit der Natur ermöglichen.
Das Leben mit der Natur und Erleben der Natur haben uns bewogen, abwechslungsreiche Spielräume
im Außengelände zu schaffen.
In diesem erweiterten Spiel- und Lebensraum können die Kinder, bedingt durch vielseitige
Erfahrungsmöglichkeiten, nicht nur motorische und kognitive Fähigkeiten entwickeln, sondern auch
einen engen Bezug zur Umwelt und somit Verantwortung für ein aktives natur- und umweltbewusstes
Handeln erlangen.
Zur Schaffung dieser Erfahrungsmöglichkeiten wurden im Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, Kindern
und Eltern bisher folgende naturnahen Spielräume geschaffen.
Unsere pädagogische Arbeit sieht ihre Aufgabe darin, Kindern verschiedener Lebenssituationen und
Lerngeschichten zu befähigen, in Situationen ihres gegenwärtigen und künftigen Lebens möglichst
selbständig und kompetent denken und handeln zu können. Hierzu gehört auch die Vermittlung eines
kompetenten Umganges mit Medien und die Gesundheitserziehung im Gruppenalltag.
Soziales Lernen soll Kinder darin unterstützen, ihren Anspruch auf Selbstbestimmung zu vertreten. Sie
sollten diesen Anspruch in kompetenter Weise mit den dazu notwendigen Fertigkeiten und
Kenntnissen erfüllen können.
Welche Lebenssituationen sind bedeutsam für lebensnahes Lernen?
Es können alle Situationen sein, mit denen Kinder im alltäglichen Leben konfrontiert werden (z.B. in
der Familie, im Straßenverkehr). Es können auch Situationen für Minderheiten von Kindern sein, die
einer besonderen Unterstützung bedürfen (z.B. Kinder mit Behinderungen oder Kinder mit
Migrationshintergrund) oder Situationen, die bei Kindern ein besonderes Interesse wecken oder
Probleme verursachen (z.B. Tod, Konflikte im Zusammenleben).
Will man die Situationen lokalisieren, so können drei Bereiche genannt werden:
Die Familie, die Kita und das Gemeinwesen mit seinen Gruppierungen und Einrichtungen.
2. Erziehungsziele
Der Erziehungsauftrag der Kita besteht darin, dem Kind zu helfen, seine Bedürfnisse mit den
unterschiedlichen Erwartungen seines gegenwärtigen und zukünftigen Lebens in Einklang zu bringen.
Durch die pädagogische Arbeit wird das Kind unterstützt, sein Leben sinnvoll und verantwortlich zu
gestalten. Schrittweise lernt es, am Gruppenleben teilzunehmen, dabei seine eigene Rolle zu erkennen
und unterschiedliche soziale Verhaltensweisen und Fähigkeiten einzuüben.
Entsprechend den Grundsätzen des lebensnahen Lernens sollen kindliche Bedürfnisse befriedigt und
neue Bedürfnisse geweckt werden.
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) :
§ 13
Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit
(1) Tageseinrichtungen führen die Bildung, Erziehung und Betreuung nach einem eigenen trägeroder
einrichtungsspezifischen pädagogischen Konzept durch.
(2) Die Bildungs- und Erziehungsarbeit zielt darauf ab, das Kind unter Beachtung der in Artikel 7 der
Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen genannten Grundsätze in seiner Entwicklung zu
einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, es zu
Verantwortungsbereitschaft, Gemeinsinn und Toleranz zu befähigen, seine interkulturelle Kompetenz
zu stärken, die Herausbildung kultureller Fähigkeiten zu ermöglichen und die Aneignung von Wissen
und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen zu unterstützen.
(3) Die Einrichtungen haben ihre Bildungskonzepte so zu gestalten, dass die individuelle
Bildungsförderung die unterschiedlichen Lebenslagen der Kinder und ihrer Eltern berücksichtigt und
unabhängig von der sozialen Situation der Kinder sichergestellt ist. Die Einrichtungen sollen die
Eltern über die Ergebnisse der Bildungsförderung regelmäßig unterrichten.
(4) Die Kinder wirken bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung ihrem Alter und
ihren Bedürfnissen entsprechend mit.
(5) Die Entwicklung des Kindes soll beobachtet und regelmäßig dokumentiert werden. Die
Bildungsdokumentation setzt die schriftliche Zustimmung der Eltern voraus.
(6) Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages gehört die kontinuierliche Förderung der
Sprachentwicklung des Kindes im Sinne des § 22 Abs. 3 SGB VIII. Das pädagogische Konzept nach
Absatz 1 muss Ausführungen zur Sprachförderung enthalten. Verfügt ein Kind nicht in altersgemäß
üblichem Umfang über deutsche Sprachkenntnisse, hat die Tageseinrichtung dafür Sorge zu tragen,
dass es eine zusätzliche Sprachförderung erhält. Soweit ein Kind an zusätzlichen
Sprachfördermaßnahmen in der Tageseinrichtung teilnimmt, hat die Tageseinrichtung auf Wunsch der
Eltern die Teilnahme zu bescheinigen.
An dieser Stelle seien einige Grundbedürfnisse des Kindes genannt:
Soziale Bedürfnisse:
Bedürfnis nach Anerkennung und Zuwendung, nach Sicherheit, Freunde zu haben, sich in der Umwelt
orientieren zu können, nach persönlichem Freiraum und Selbständigkeit, kulturelle Erfahrungen zu
machen (Religion, Sitten, Bräuche).
Motorische Bedürfnisse:
Das Bedürfnis nach Bewegung und Ruhe, nach Körpererfahrung und Geschicklichkeit.
Kognitive Bedürfnisse:
Das Bedürfnis, sich immer neues Wissen anzueignen.
Bedürfnis nach Kreativität:
Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen Materialien sammeln, Phantasie ausleben.
3. Die Bedeutung des Spiels
Für die Arbeit mit Kindern ist das Spiel ein grundlegender Aspekt. Für pädagogisches Handeln ist es
bedeutsam, das Spiel einzusetzen als Mittel zur sozialen, motorischen und kognitiven Entwicklung
und Förderung. Durch das Spiel wird dem Kind die Möglichkeit zur Konfliktverarbeitung und
Anregung von Phantasie und Aktivität gegeben, sowie die Aneignung von Wissen.
Spiel ist die intensive Auseinandersetzung des Kindes mit der Umwelt. Das Spiel gehört zur Natur des
Kindes, es stellt Formen seiner Ausdrucksmöglichkeiten dar und ist somit ein bedeutendes Lernmittel.
Für unsere Arbeit heißt das, dem Kind die Möglichkeit zu geben
- spielend zu lernen durch Spiel-.
Wir ermöglichen dem Kind vielfältige und ergänzende Lern- und Lebenserfahrungen, die nicht nur auf
abstrakte Art und Weise vermittelt werden, sondern in die realen Lebenssituationen eingebettet sind.
Das dadurch entstandene Selbstbewusstsein und die Eigenständigkeit bilden eine wichtige
Voraussetzung für die Schulfähigkeit.
Die Kinder werden durch altersspezifische und vielseitige Angebote in der Gruppe ihren Fähigkeiten
entsprechend gefördert.
Vorschulerziehung findet bei uns nicht nur am Ende der Kita-Zeit statt, sondern während der ganzen
Zeit von der Geburt bis zur Einschulung. Im letzten Jahr vor der Einschulung werden besondere
Angebote und Aktivitäten für die Vorschulkinder durchgeführt. (§§ 13,14 KiBiz) Die Zusammenarbeit
mit den entsprechenden Grundschulen ist von besonderer Bedeutung.
4. Tagesablauf
Immer Wiederkehrendes und ein fester Rahmen sowohl innerhalb der jeweiligen Gruppen als auch in
der gesamten Kita bieten den Kindern Orientierung und Sicherheit.
Gruppenintern:
Feste Punkte im Tagesablauf der Gruppe sind: Freispiel, verschiedene Angebote, differenzierte
Projektarbeit, Turnen, Spielkreis und die gemeinsamen Mahlzeiten.
Gruppenübergreifend:
Zusätzlich finden gruppenübergreifende Aktivitäten statt. (Nutzung der Halle, Außengelände,
Partnergruppen, Projektarbeit)
Die Bildung von Partnergruppen ergibt sich aus pädagogischen und organisatorischen
Gesichtspunkten. Die Interessengemeinschaften (IG's) bieten kleine Projekte zu bestimmten Themen
mit einer kleinen Gruppenstärke, über einen begrenzten Zeitraum, an.
Beispiele von IG's: Musik, Malen, Kochen, Töpfern, Theaterspielen. Die inhaltliche Auswahl von das
Zustandekommen von IG´s erfolgen nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten.
5.Die Mahlzeiten
Im Allgemeinen gibt es in der KITA drei Mahlzeiten: das Frühstück, das Mittagessen und das
nachmittägliche „Picknick".
Alle Mahlzeiten haben nicht nur die Aufgabe, die Kinder zu sättigen, sondern dienen auch als
Kommunikationsort für die Gruppe. Das Essen soll zu einem gemeinschaftlichen Erlebnis für die
Gruppe werden, bei dem in entspannter Atmosphäre Gespräche zwischen den Kindern und den
ErzieherInnen stattfinden können.
Um diese Atmosphäre gestalten zu können, wird darauf geachtet, dass der Tisch ansehnlich gedeckt ist
und dass Störungen von Außen nach Möglichkeit vermieden werden.
Das Tischdecken und –abräumen wird gemeinsam mit den Kindern durchgeführt; die Kinder sollen
außerdem den richtigen Gebrauch des Tischbesteckes erlernen.
Bei allen Mahlzeiten wird darauf geachtet, dass die Kinder Achtung vor Lebensmitteln bekommen und
ein gesundes und möglichst vollwertiges Essen zu sich nehmen.
Größtmöglicher Verzicht auf stark gesüßte und fettige Lebensmittel soll den Kindern, aber auch den
Eltern nahegebracht werden.
Von allen Gruppen werden immer wieder Projekte zum Thema „Ernährung" (z.B. Kochen,
Lebensmittelkunde usw.) durchgeführt, um diesem Ziel näher zu kommen. Zur Unterstützung dieses
Vorhabens arbeiten wir mit dem Kreisgesundheitsamt EN ( Ernährungsberatung, Zahnputzaktionen)
zusammen.
6. Gruppenarbeit
6.1 Differenzierte Gruppenarbeit
Differenzierte Gruppenarbeit ermöglicht:
den unterschiedlichen aktuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen der Kinder Rechnung zu tragen,
mit den Kindern Situationen zu gestalten, in denen sie sich ungestört betätigen können,
vielfältige Kontakte der Kinder untereinander entstehen zu lassen und zu pflegen, aus denen sich im
Zusammenleben Beziehungsfähigkeit entwickeln und differenzieren kann.
Differenzierte Gruppenarbeit als Methode "lebensnahen Lernens".
Die Kommunikation von Kindern unterschiedlicher sozialer Herkunft in der altersgemischten Gruppe
ist ein unentbehrliches Anregungsmoment für die Förderung des Sozialverhaltens und der
Lernmotivation.
Die Konzentrationsfähigkeit der Kinder wird gefördert.
Die Kinder haben Gelegenheit zu Einzel-, Partner- und Gruppenspielen bzw. -tätigkeiten.
Dabei ist es wichtig, dass das Kind sich frei für eine bestimmte Tätigkeit entscheiden kann und dass
freie Gruppenbildungen und -auflösungen möglich sind.
6.2 Merkmale der Gruppenarbeit
Differenzierte Gruppenarbeit ist gekennzeichnet durch:
Gelegenheit zu Aktivitäten und Kontakten nach eigenem Rhythmus und eigener Wahl, die möglichst
nicht von außen gestört werden sollte, dazu stehen den Kinder viele Spielbereiche in unterschiedlichen
Räumen zur Verfügung.
Angebote und Aktivitäten der ErzieherIn mit einzelnen Kindern, Kleingruppen oder der
Gesamtgruppe, wobei Formen und Zeitpunkte von der jeweiligen Situation abhängig sind,
vielfältige Gestaltung und Nutzung des Gruppenbereiches und Einbeziehung anderer Räume und des
Umfeldes. Die Kinder werden am Gestaltungsprozess beteiligt.
6.3 Bedingungen der Gruppenarbeit
Organisatorische und pädagogische Bedingungen differenzierter Gruppenarbeit sind:
ein zugängliches Materialangebot, das selbständige Aktivitäten von Kindern aller Altersgruppen
fördert, das Einbeziehen der Kinder in die Bereiche: Ideen sammeln, Pläne schmieden, Absprachen treffen,
Regeln erstellen, verstehen und verinnerlichen, eine ständig weiterzuführende Situationsanalyse, die sich sowohl auf die Lebenssituation der einzelnen Kinder als auch auf die spezielle Gruppensituation richtet,
die Beobachtung einzelner Kinder und der Gesamtgruppe. In diesem Zusammenhang werden
regelmäßige Entwicklungsdokumentationen erstellt (§ 13,5 KiBiz) die Planung und Reflexion der pädagogischen Arbeit,die Überprüfung von organisatorischen und zeitlichen Abläufen unter Berücksichtigung der Bedeutung für die Kinder, die Eigenständigkeit der Gruppe im Gesamtkomplex der Kita zu wahren, das Gespräch im Mitarbeiterkreis um gemeinsames pädagogisches Handeln zu planen und zu reflektieren, d.h., regelmäßige Teamsitzungen und Gruppenbesprechungen regelmäßige Gespräche zwischen Träger, Eltern und Mitarbeiterinnen über die Konzeption der Einrichtung, die Notwendigkeit zu regelmäßiger Fortbildung aller Mitarbeiter/innen, Sie begründet sich durch die vielfältigen Aufgaben und Anforderungen an die ErzieherInnen, die sich aus den sich verändernden gesellschaftlichen und politischen Bedingungen ergeben, wie z.B. die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, Kindern mit Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten . Formen der Fortbildung sind die Teilnahme an externen Fachseminaren, Informationsabenden mit Fachreferenten in der Kita (öffentlich), das Lesen von Fachliteratur und der Informationsaustausch innerhalb des Teams.
6.4 Die altersgemischten Gruppen
Da Kinder im Alter von 0,4 – 6 Jahren grundlegende Entwicklungsphasen durchlaufen, wie z.B. das
Erlernen des Laufens, das Entwöhnen der Windel, Spracherwerb und selbständiges Essen, ist auch
eine erweiterte Elternarbeit nötig. Hierbei wird im intensiven Austausch mit den Eltern die
Entwicklung des Kindes innerhalb des Tagesstättenalltages reflektiert.
Ältere Kinder erhalten außerdem die Möglichkeit, das Heranwachsen eines Kleinkindes mitzuerleben
und zu unterstützen, was in positiver Weise dazu beiträgt, ihr Sozialverhalten zu stärken.
Im täglichen Miteinander bietet sich den älteren Kindern die Möglichkeit, ihr Einfühlungsvermögen
im Zusammenleben mit jüngeren und schwächeren Kindern zu entwickeln, so dass ein liebevolles und
verantwortungsbewusstes Miteinander entstehen kann.
Durch Beobachten und Nachahmung erhalten auch die jüngeren Kinder Anregung und Zuwendung.
Die altersspezifischen Angebote und Projekte, das vielfältige Angebot an Spiel- und Bastelmaterial,
ermöglicht den Kindern ihre bereits erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vertiefen und zu
fördern. Ihre Selbständigkeit und Eigenaktivität kann somit ständig weiterentwickelt werden.
Durch immer wiederkehrende Alttagssituationen erfahren die Kinder eine Orientierung und Sicherheit,
die ein partnerschaftliches Zusammenleben ermöglichen.
7. Integration
7.1 Die Arbeit in der integrativen Gruppe
§ 8 (KiBiz)
Integrative Bildungs- und Erziehungsarbeit
Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen nach
Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse
von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, sind bei
der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen.
Die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der gemeinsamen
Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in Tageseinrichtungen für Kinder" vom 19.03.1993
sind am 01.08.1993 in Kraft getreten und bestimmen das Antrags- sowie Bewilligungsverfahren sowie
die Finanzierung der integrativen Arbeit. Für die Förderung von 3 Kindern mit Behinderung wird die
Einstellung von zusätzlichen Fachkräften mit insgesamt 38,5 Wochenarbeitsstunden genehmigt.
Anlass zur Einrichtung einer integrativen Gruppe in der Kita Pusteblume ergab sich aus
konzeptionellen Anspruch sowie auf Grund der Nachfrage betroffener Eltern sowie von Ärzten und
Frühförderstellen aus dem Umfeld.
Seit dem 01.08.1991 betreuen wir bis zu drei Kinder mit Behinderungen in einer Gruppe mit 20
Kindern (3- 6Jahre). Die therapeutische Versorgung der Kinder findet zum Teil in der Kita statt. Die
Therapeuten betreuen teilweise in der integrativen Gruppe, so dass eine sehr enge Kooperation mit den
MitarbeiterInnen möglich ist.
Die Kita selbst kann keine speziellen Therapieangebote leisten!
In integrativen Gruppen werden Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam betreut und
gefördert. Mit der Aufnahme von Kindern mit Behinderungen in die Kita geben wir ihnen die
Möglichkeit, eine Einrichtung in ihrem Wohngebiet zu besuchen und somit Kinder aus ihrer
Nachbarschaft kennen zu lernen. Außerdem bleiben ihnen lange Fahrzeiten zu den
Sondereinrichtungen erspart.
Grundlage der (heil-) pädagogischen Arbeit in der integrativen Gruppe, ist die Überzeugung, dass
jeder Mensch die Potentiale zu einer konstruktiven Entwicklung in sich trägt. Ziel der integrativen
Arbeit ist es daher, ein Förderangebot zu gestalten, dass diese Potentiale weckt und
Entwicklungsprozesse anbahnt und zulässt.
Darüber hinaus ist das unter III. erwähnte Konzept „lebensnahes Lernen" so wie der
situationsorientierte Ansatz wie für alle anderen Gruppen auch für die integrative Gruppe Grundlage
der pädagogischen Arbeit, da davon ausgegangen werden kann, dass sich situationsbezogenes
Arbeiten in besonderem Masse für die Realisierung einer für alle Kinder förderlichen gemeinsamen
Erziehung eignet.
Wir fassen die integrative Gruppe als umfassende Lernsituation für Kinder auf, als einen Lebens- und
Erfahrungsraum, der kein Kind ausschließt .
Das Kind wird in der Gesamtheit seiner Lebensbezüge gesehen.
Die Heterogenität altersgemischter Gruppen bietet vielfältige Förderungsmöglichkeiten, die mit der
Methode der differenzierten Gruppenarbeit (vgl. III.5) für Kinder mit sehr unterschiedlichen
Voraussetzungen nutzbar gemacht werden können.
So berücksichtigt z.B. die Themenauswahl der Gruppe die Bedürfnisse aller Kinder; Angebote werden
so strukturiert, dass nicht alle Kinder dasselbe tun oder können müsse. Die Kinder können
entsprechend ihrer Möglichkeiten teilnehmen; Angebote sowie Materialauswahl ermöglichen
selbständige Aktivitäten der Kinder.
Innerhalb der Gruppe stellt sich die Förderung der Kinder nicht als Therapie dar, sondern sie
unterstützt durch (heil-) pädagogische Maßnahmen verschiedener Art die Entwicklung.
Jedes Kind wird in seiner Individualität und Selbständigkeit mit dem Ziel gefördert, seine
Persönlichkeit in die Gruppe einbringen zu können und die Gruppe mit zu strukturieren.
Durch die gemeinsame Erziehung bekommen alle Kinder vielfältige Entwicklungsanreize und können
im Zusammenleben Unterschiede und Ähnlichkeiten erleben, wodurch sich eine Atmosphäre sozialer
Toleranz entwickelt, die jedem Kind ungeachtet seiner Fähigkeiten ein positives Selbstwertgefühl
vermittelt.
7.2 Aufnahmeverfahren für Kinder mit Behinderungen
Die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen findet unter Berücksichtigung von bestimmten
Voraussetzungen statt. Der erste Kontakt mit der Kita findet in Form des Aufnahmegespräches
zwischen Eltern, Kind, Leitung und Erziehern statt.
Bestandteil dieses Gespräches sind zum einen die Vorstellungen, die die Eltern mit integrativer
Erziehung verbinden, sowie die Möglichkeiten, die die Einrichtung leisten kann.
Berichte von Ärzten, Therapeuten und Frühförderstellen sind der Leitung zur Einsicht zur Verfügung
zu stellen, um den Krankheitsverlauf und die spezifische Behinderungsart kennen zu lernen.
Desweiteren sind Informationen bezüglich Therapien, der Lebensgewohnheit und des Umfeldes sowie
individuelle Bedürfnisse des Kindes notwendig. Die persönliche Vorstellung des Kindes mit
Behinderung ist von besonderer Wichtigkeit, um sich über diesen ersten Kontakt sowie die eben
genannten Informationen ein individuelles "Bild" vom Kind verschaffen zu können.
Das Aufnahmegespräch klärt, welche konkreten Hilfestellungen das Kind benötigt.
Die Übereinstimmung der Eltern mit dem pädagogischen Konzept ist Voraussetzung für die
Aufnahme des Kindes. Vorhandene Gruppenstrukturen müssen berücksichtigt werden.
Nach Antragstellung über das örtliche Jugendamt an das Landesjugendamt in Münster und deren
Zustimmung, entscheidet die Leitung über die Aufnahme des Kindes.
7.3 Elternarbeit
Die Zusammenarbeit zwischen den Eltern des Kindes mit Behinderung und den Mitarbeitern der
Gruppe ist eine wichtige Grundlage der Integrationsarbeit.
Elterngespräche finden regelmäßig statt, um sich über den aktuellen Entwicklungsstand und die daraus
folgenden pädagogischen Maßnahmen auszutauschen, sowie die Eltern unterstützend zu begleiten.
Desweiteren können Informationen bezüglich anderer fachspezifischer Institutionen gegeben werden,
die eine vielseitige pädagogische Förderung ergänzen können bzw. eine Anlaufstelle und
Stütze für betroffene Eltern sind.
7.4 Integration und Kita- Team
Um die Integration innerhalb der Gruppe gewährleisten zu können, müssen im Team bestimmte
Grundvoraussetzungen geschaffen werden.
Wichtig ist der regelmäßige Austausch im Gesamtteam. Hierbei werden Informationen über die
Kinder mit Behinderungen weitergegeben bezüglich:
der Behinderungsart, des daraus resultierenden Pflegeaufwandes und individuelle pädagogische Aspekte,
Entwicklungsveränderungen,Aufenthaltsdauer in der Kita, Gespräche mit Ärzten, Therapeuten etc.,
gesetzliche Grundlagen und Richtlinien.
Die zusätzliche pädagogische Fachkraft der integrativen Gruppe arbeitet innerhalb der Gesamtgruppe,
d.h. die Kinder mit Behinderungen werden nicht ausgegliedert. Teilweise finden Kontakte zu den
anderen Gruppen in der Kita statt, um somit gegenseitiges Kennenlernen und Akzeptanz zu
ermöglichen.
7.5 Kontakte zu anderen Institutionen
Gezielte Fortbildungen der Mitarbeiter der integrativen Gruppe zum Bereich Integrationsarbeit" sind
notwendig. Ebenso unterstützt die Zusammenarbeit mit anderen fachspezifischen Institutionen die
Förderung des Kindes mit Behinderung. Durch die Teilnahme der Mitarbeiter an den Therapien
(extern) sowie Besuche der Therapeuten in der Kita, wird den Mitarbeitern der Umgang mit den
Kindern erleichtert. Es bestehen Kontakte zu Frühförderstellen, Erziehungsberatungsstellen,
Wohnheimen für Behinderte der Evangelischen Stiftung Volmarstein, Fach- und Sonderschulen,
Therapeuten und Ärzten. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Einrichtungen, die integrativ arbeiten,
ist gegeben.
Der ständige Austausch zwischen Eltern, Mitarbeitern und den genannten Institutionen ist zum Wohle
des Kindes notwendig, um das Wissen zu erweitern, die Erfahrungen zu reflektieren und neue Aspekte
zu berücksichtigen.
8. Elternarbeit
Die Zusammenarbeit von Eltern und Erziehern ist ein wichtiger Bestandteil des lebensnahen Lernens.
Mittelpunkt und Ausgangspunkt der pädagogischen Planung und Handlung ist, das Kind mit seinen
Bedürfnissen, Interessen und Erfahrungen. Daher ist eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern
erforderlich, um an den vorhandenen Erfahrungen der Kinder anknüpfen zu können und die
individuelle Entwicklung zu berücksichtigen. Ebenso müssen die Eltern über die Geschehnisse in der
Kita informiert sein. Das Miteinander von Eltern und Erziehern ist zum Wohle des Kindes von
enormer Bedeutung, um die Erziehung im Elternhaus und in der Kita aufeinander abstimmen zu
können.
Elternarbeit findet in unterschiedlichen Formen statt:
Für die neuen Eltern:
Der erste Kontakt zwischen Kita und Eltern ist in der Regel das Aufnahmegespräch zwischen den
Eltern und der Leitung. Hierbei erhalten die Eltern Informationen über die Besonderheit des
Elternvereins als Träger der Kita.
Die jeweilige Gruppe stellt sich den Eltern und ihren Kindern an einem „Kennenlernnachmittag" oder
bei individuell gestalteten Treffen vor.
Im Laufe der Kindergartenzeit gestaltet sich die Elternarbeit wie folgt:
Elternabende
Die Elternabende finden auf Gruppenebene zweimal jährlich statt. Dabei kann die Initiative von den
Eltern oder den ErzieherInnen ausgehen; es sollte aber jeweils miteinander abgesprochen werden (z.B.
Gespräche zu speziellen Themen oder Abläufen in der Gruppe, Planen von Aktivitäten). Zusätzlich
können in der Gruppe gemeinsame Spiel- und Bastelnachmittage für Eltern und Kinder angeboten
werden.
Elterngesprächswoche
Mindestens einmal jährlich findet in den Gruppen die „Elterngesprächswoche" statt. In
Einzelgesprächen kann hier die Gesamtsituation des Kindes anhand der Entwicklungsdokumentation
besprochen werden. Möglichkeiten zu Einzelgesprächen nach Terminabsprache außerhalb der
Elterngesprächswoche ergeben sich je nach Beweggrund.
Hospitation
Jedes Elternteil hat die Möglichkeit, nach Absprache mit den ErzieherInnen, in den Gruppen zu
hospitieren, um einen konkreten Einblick in das Gruppengeschehen zu erhalten.
Feste und Feiern
Im Laufe eines Kindergartenjahres finden Feste und Feiern für Eltern und Kinder oder auch nur für
Eltern statt, bei denen die Förderung der Gemeinschaft innerhalb der Kita/des Vereins im Vordergrund
steht.
Elterninformationen
Informationen für die Eltern werden von der Leitung und den Gruppen an den Infowänden in den
Gruppen und der Halle veröffentlicht.
9. Einbeziehung des Gemeinwesens
Das Lernen findet nicht nur in der Kita statt. Die Ziele „lebensnahen Lernens" machen es erforderlich,
Lernen dort anzusiedeln, wo gelebt und gehandelt wird, dazu gehören auch Einrichtungen in der
Nachbarschaft, wie z.B. die Bäckerei, Schule etc.
Gemeinwesenorientiertes Arbeiten beinhaltet die Öffnung der Kita nach außen, um den Kindern ein
vielseitiges Feld an Erfahrungsmöglichkeiten zu bieten.
Bestimmte Themen werden in Teilschritten, altersspezifisch in Form von Projekten erarbeitet.
IV ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Um einer breiten Elternschaft schon vor Aufnahme des Kindes in die Kita bekannt zu sein, findet
Öffentlichkeitsarbeit statt, z.B. durch Feste, öffentliche Informationsabende für Eltern.
Durch Mitteilungen in der Presse geben wir Informationen an die allgemeine Öffentlichkeit, und die
Teilnahme an Veranstaltungen in der Gemeinde (z.B. Weihnachtsmarkt ESV) stellt sich der
Elternverein/die Kita einer breiten Öffentlichkeit dar.
Die Einrichtung und Pflege einer Homepage (www.kitapusteblume.de) soll die Öffentlichkeitsarbeit
weiter abrunden.
V ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN INSTITUTIONEN
Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen begründet sich aus der Vielfalt der Interessen und
Fragestellungen, die sich im Tagesstättenalltag ergeben können. Daraus entwickeln sich Kontakte zu
den verschiedensten Institutionen:
Beispiele:
- Fachdienst Jugend Wetter
- DPWV
- Stadtverwaltung Wetter
- Evangelische Stiftung Volmarstein und deren Einrichtungen
- Fachschulen für Sozialpädagogik Witten, Hagen und Hattingen
- Grundschulen in den Ortsteilen Volmarstein, Schmandbruch, Grundschöttel und andere
- Schulen
- Musikschule der Lichtburg Wetter
- Erziehungsberatungsstelle des GVS (BerTa)
- Frühförderstellen
- Praxen für Logopädie und Ergotherapie
- Gesundheitsamt
- andere Kindertagesstätten
SCHLUSSWORT
Ein Dankeschön an alle, die sich an der inhaltlichen Erarbeitung dieses Konzeptes und an seiner
Fertigstellung aktiv beteiligt haben. Das gemeinsame Ergebnis beinhaltet Anregungen, der
MitarbeiterInnen und Eltern und des Vorstandes und es hofft auf konstruktive Umsetzung in die Praxis
der Kita.
Dieses Konzept erhebt keinen Anspruch auf Absolutheit und Unveränderlichkeit. Es muss den sich
verändernden Bedingungen angepasst werden und bedarf der steten Diskussion aller Beteiligten als
gemeinsame Stützen des Elternvereins.
Literaturhinweise:
- Arbeitsgruppe Vorschulerziehung, Anregungen 111: Didaktische Einheiten im Kindergarten,
- München 1976
- H, Colberg-Schrader, M. Krug, Lebensnahes Lernen im Kindergarten, 3. Aufl., München
- 1986
- Ehrhardt-Kramer, M Gerspach, JR. Hoppe, Integrative Erziehung behinderter und
- nichtbehinderter Kinder, Dt. Verein, Frankfurt 1988
- N. Huppertz, Erleben und Bilden im Kindergarten, Freiburg 1992
- B. Irstens, Ch. Preissing, Damit wir wissen, was wir tun!,
- Dt. Verein Augsburg 1990
- Krenz, Der „Situationsorientierte Ansatz" im Kindergarten, Freiburg 1991
- F. Oertel, Konzept und Methoden elementarer Sozialerziehung, München 1983
- Dichans, W. : Der Kindergarten als Lebensraum für behinderte und nichtbehinderte Kinder
- Kohlhammer, Köln, 1993, 2. Auflage
- Heinze-Nießner, in: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.): Besser gemeinsam –
- wohnortnahe Integration behinderter Kinder in Tageseinrichtungen, 1999
- KibIz
- Geänderte Fassung Mai 2008